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Jüdisches Schlachthaus
In einem bescheidenen Vorgängerbau des heutigen Gemeindeschlachthauses erfolgte hier das rituelle Schlachten durch jüdische Metzger (hebräisch Schochet). Mit einem einzigen Schnitt wird die Kehle des unbetäubten Tiers durchschnitten. Das Tier muss möglichst vollständig ausbluten, da der Verzehr von Blut in der jüdischen Kultur verboten ist. In der Schweiz ist das Schächten von Säugetieren seit der Annahme einer Volksinitiative 1893 verboten. Seither muss koscheres, das heisst reines Fleisch aus dem Ausland eingeführt werden. Die jüdischen Schlachthäuser von Endingen und Lengnau wurden damit praktisch nutzlos. Jenes in Endingen wurde 1929 der Einwohnergemeinde verkauft. Es wird vom lokalen Metzger noch benützt.
Baujahr: 1823
Baujahr: 1823
Adresse
Weidgasse, Endingen, 5426 Lengnau
Datenquelle: Schweizer Heimatschutz